Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ausbildungsstätte Moldenhauer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ausbildungsstätte Moldenhauer
Inhaber: Michael Voß
Theodor-Storm-Straße 21
24800 Elsdorf-Westermühlen
Gültig ab 01.01.2027
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Schulungen, Lehrgänge, Seminare, Weiterbildungen und sonstige Bildungsleistungen der Ausbildungsstätte Moldenhauer, Inhaber Michael Voß. Sie gelten sowohl gegenüber Unternehmen als auch gegenüber Verbrauchern, soweit in diesen AGB keine abweichende Regelung getroffen wird.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung kann insbesondere über die Internetseite, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich erfolgen. Ein Vertrag kommt mit der Bestätigung der Anmeldung durch die Ausbildungsstätte Moldenhauer bzw. mit einer entsprechenden Auftragsbestätigung zustande.
Bei Firmenschulungen und Inhouse-Schulungen gelten ergänzend die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Leistungen und Konditionen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten bzw. im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
Für Verkehrsleiterkurse (VKL) gilt abweichend: Nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung sind 50 % der vereinbarten Kursgebühr als Anzahlung fällig. Die verbleibenden 50 % sind spätestens drei Wochen vor Kursbeginn zur Zahlung fällig.
§ 4 Stornierung durch Teilnehmer
Eine Stornierung der Teilnahme muss in Textform, insbesondere per E-Mail, erfolgen.
Bei einer Stornierung gelten folgende Stornierungsbedingungen:
- bis 28 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 27 bis 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Kursgebühr
- 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Kursgebühr
- weniger als 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der vereinbarten Kursgebühr
Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich kostenfrei möglich, sofern für die jeweilige Veranstaltung keine persönlichen Zulassungs- oder Teilnahmevoraussetzungen entgegenstehen.
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben von diesen Regelungen unberührt.
§ 5 Absage und Änderung von Veranstaltungen
Die Ausbildungsstätte Moldenhauer behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund abzusagen, zu verschieben oder organisatorisch anzupassen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, ein Dozent kurzfristig ausfällt oder sonstige Umstände eintreten, die eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.
Bei einer Terminverschiebung werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bereits geleistete Zahlungen werden auf den Ersatztermin angerechnet.
Wird eine Veranstaltung endgültig abgesagt und kein Ersatztermin vereinbart, werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Inhouse- und Firmenschulungen
Bei Inhouse- und Firmenschulungen ergeben sich Leistungsumfang, Veranstaltungsort, Termine, Teilnehmerzahl, Vergütung sowie gegebenenfalls Reise- und Nebenkosten aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die vereinbarte Schulung erforderlichen räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen am Veranstaltungsort vorhanden sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
§ 7 Teilnahmevoraussetzungen und Teilnahmebescheinigungen
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die für die jeweilige Schulung geltenden Teilnahme- und Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen und erforderliche Nachweise rechtzeitig vorzulegen.
Soweit für eine Schulung gesetzliche Anwesenheits-, Identitäts- oder sonstige Nachweispflichten bestehen, sind diese von den Teilnehmern einzuhalten.
Teilnahmebescheinigungen oder sonstige Nachweise werden nur ausgestellt, wenn die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 8 Schulungsunterlagen und Urheberrecht
Von der Ausbildungsstätte Moldenhauer zur Verfügung gestellte Schulungsunterlagen und sonstige Lehrmaterialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit entsprechende Schutzrechte bestehen.
Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Nutzung außerhalb des persönlichen Schulungszwecks ist ohne vorherige Zustimmung der Ausbildungsstätte Moldenhauer nicht gestattet.
§ 9 Haftung
Die Ausbildungsstätte Moldenhauer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird keine Haftung übernommen, soweit der Ausbildungsstätte Moldenhauer kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Ausbildungsstätte Moldenhauer zu entnehmen.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, bleiben unberührt.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz der Ausbildungsstätte Moldenhauer Gerichtsstand.